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    Veranstaltungen mit Beschallungstechnik

    Für eingetragene Vereine, die nicht gewerbsmäßig tätig sind, wird die
    Genehmigungspflicht für den Einsatz von Beschallungstechnik von Veranstaltungen in eine Anzeigepflicht abgeändert. Der Stadt Halle (Saale) sind zwei Wochen vor Durchführung einer Veranstaltung im Stadtgebiet von Halle der Beginn der Veranstaltung und die Dauer der Veranstaltung schriftlich anzuzeigen.

    Allgemeinverfügung zur Durchführung von Veranstaltungen unter Einsatz von Beschallungstechnik im Stadtgebiet vom 20. Mai 2015