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    Haus der Wohnhilfe

    Das Haus der Wohnhilfe dient der Unterbringung von wohnungslosen Personen sowie der Aufnahme von Nichtsesshaften. Die Satzung regelt die Grundsätze zur Aufnahme sowie die Benutzungsgebühr.

    Satzung über die Benutzung des „Hauses der Wohnhilfe” vom 24. April 2002