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  • Hausnummernvergabe

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.

    Hausnummern (und Straßennamen) dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten. Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

    •  das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie
    • das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der allgemeinen Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Eine amtliche Hausnummer wird durch einen Bescheid von der Abteilung Stadtvermessung des Fachbereiches Städtebau und Bauordnung vergeben.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • ausgefüllter Antrag (siehe Formulare, Merkblätter, Satzungen)
    • beigefügter Lageplan ( z. B. Auszug aus der Liegenschaftskarte, in dem das Nummerierungsobjekt in seiner Lage zur öffentlichen Straße und mit seinen Haupteingängen gekennzeichnet ist)

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    25 Euro je Hausnummer gemäß Punkt 24 Verwaltungskostensatzung

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Bearbeitung erfolgt kurzfristig.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Die Wahrnehmung dieser ordnungsrechtlichen Aufgabe dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, die Polizei, die Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste, und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
    • Für die Erteilung einer amtlichen Hausnummer ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
    • Die Hausnummer ist grundsätzlich bei einer Neubebauung zu beantragen.
    • Beteiligung anderer Behörden: Fachbereich Städtebau und Bauordnung

    Stelle:
    Team Geodaten/Bodenordnung
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214156
    Fax:
    +49 345 2214172
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Stephan
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214161
    Telefax:
    +49 345 2214172
    E-Mail: