Abteilung Einreise und Aufenthalt
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Die Ausländerbehörde hat ab dem 11. Mai 2020 wieder für den Kundenverkehr geöffnet.
Für alle Vorsprachen ist ein Termin erfoderlich!
Kein Einlass ohne Terminzettel!
Kein Einlass ohne Mund- und Nasenbedeckung!
1. Termine zu den Angelegenheiten Aufenthalt und Asyl, Duldung/humanitärer Aufenthalt sowie Verpflichtungserklärung und Besuchervisum
Einen Termin können Sie unter Terminvergabe Ausländerbehörde buchen.
Finden Sie dort Ihr Anliegen nicht aufgeführt, schreiben Sie Ihr Anliegen bitte per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de
Im Termin ist nur eine Vorsprache von maximal zwei Personen gleichzeitig möglich, wir bitten Sie daher eine Begleitperson zur Beaufsichtigung von Kindern mitzubringen.
Die Antragsunterlagen sind vollständig und in Kopie vorzulegen. Bitte bringen Sie die erforderliche Bearbeitungsgebühr sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Den Antrag finden Sie unter folgendem Link:
Der Nachweis für den gebuchten Termin ist zur Vorsprache mitzubringen.
2. Dokumentenabholung
Termine für die Dokumentenabholung können per Mail unter auslaenderbehoerde-infothek@halle.de angefordert werden.
Termine für die Dokumentenabholung werden vorübergehend auch vor dem Objekt "Kulturtreff" ausgegeben.
Der Terminnachweis und das alte Dokument sind zur Vorsprache mitzubringen.
Bitte erscheinen Sie zu allen Terminen pünktlich.
Vor dem Betreten der Behörde ist immer ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Diesen können Sie unter folgendem Link downloaden:
Diese Informationen auf:
- Englisch (PDF | 38 KB)
- Französisch (PDF | 38 KB)
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung
- Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltserlaubnis Blaue Karte EU
- Aufenthaltserlaubnis für ausländische Ehegatten eines Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis für ausländische Elternteile eines minderjährigen deutschen Kindes
- Aufenthaltserlaubnis für Hochschulabsolventen zur Arbeitsplatzsuche
- Aufenthaltserlaubnis für Studenten (Studentenvisum)
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Forschungstätigkeit
- Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
Hinweise zum elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie hier:
Die Dienstleistungen der Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde erhalten Sie am Marktplatz 1, Zimmer 132 und 133:
Bitte beachten Sie die abweichenden Sprechzeiten.
Die Ausländerbehörde der Stadt Halle (Saale) beteiligt sich an dem Projekt „WEITERENTWICKLUNG DER AUSLÄNDERBEHÖRDEN DER LANDKREISE UND KREISFREIEN STÄDTE DES LANDES SACHSEN-ANHALT“.