Wasser
Wasser
Seit Beginn seiner Geschichte wird das Tun und Sein des Menschen entscheidend durch das Wasser als Grundbaustein des Lebens beeinflusst. Schon früh lernten unsere Vorfahren die Bedeutung des nassen Elements für sich zu nutzen. Zahlreiche Mythen der verschiedensten Völker verehren das Wasser als einen „Urstoff des Lebens“. Die ersten Ansiedlungen und Kulturen konnten sich dort erfolgreich entwickeln, wo ausreichend Wasser zur Verfügung stand. Im Laufe der Zeit entwickelten sie immer effektivere Fähigkeiten und Fertigkeiten, sich durch technische Vorkehrungen die Vorteile des Wassers nutzbar zu machen.
Doch mit der zunehmenden Inanspruchnahme der Wasserressourcen wurde immer stärker in den natürlichen Wasserkreislauf eingegriffen. Vor allem in den letzten zweihundert Jahren traten im Zuge von Industrialisierung und Bevölkerungswachstum verstärkt die negativen Folgen zu Tage. Immer größere Mengen Abwasser fielen an und gelangten meist unbehandelt in Seen, Flüsse oder den Untergrund. Die natürliche Selbstreinigungskraft des Wassers reichte bald nicht mehr aus, die ansteigende Schadstoffbelastung zu kompensieren. Viele Gewässer erreichten ein kritisches ökologisches Stadium.
Ein Umdenken im Umgang mit dem Wasser wurde erforderlich. Die geschätzten Wasserreserven der Erde belaufen sich insgesamt auf rund 1,4 Milliarden Kubikkilometer. Davon sind jedoch über 97 Prozent für den Menschen ungenießbare Salzwässer in den Meeren. Von den restlichen knapp drei Prozent Süßwasser sind real nur 0,3 Prozent nutzbar, da der Rest in den Eismassen der Pole und Gletscher fest gebunden ist.
Der Schutz des Wassers in seinen vielfältigen Erscheinungsformen vor nachteiligen Veränderungen und Eingriffen rückte im 20. Jahrhundert verstärkt in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Damit wurde der Gesetzgeber zum aktiven Handeln gezwungen, wobei Deutschland in Sachen Gewässerschutz eine Vorreiterrolle übernahm.
Bund und Länder erließen zum Schutz der Gewässer sowie des Trink- und Grundwassers zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Die wichtigsten Grundsätze sind dabei im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes geregelt. Danach sind die Behörden verpflichtet, die Gewässer als Teil des Naturhaushaltes so zu bewirtschaften, dass Beeinträchtigungen vermieden werden und sie dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Des Weiteren ist jedermann dazu aufgefordert, eine Verunreinigung des Wassers oder die sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhindern.
Letztendlich hat es die Menschheit selbst in der Hand, über die Quantität und Qualität des Wasserdargebotes zu entscheiden. Es ist daher eine vordringliche Aufgabe, den verfügbaren und nutzbaren Anteil des Wasserhaushaltes durch einen sparsamen und schonenden Umgang zu erhalten.