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Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften (Karte 4)

Bewertung der Offenlandbereiche

Für die Offenlandbereiche wurden die entscheidenden Kriterien Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen- und Tierarten, Natürlichkeit, Bedeutung im Biotopverbund sowie die Wiederherstellbarkeit betrachtet: Die einzelnen Kriterien wurden jeweils nach einer fünfstufigen Wertungsskala beurteilt, wobei in Stufe 1 immer die ökologisch schlechteste Variante und bei Stufe 5 die ökologisch wertvollste Variante dargestellt wird. Demnach ergeben sich für die einzelnen Kriterien folgende Unterscheidungen:

Bedeutung als Lebensraum für die Pflanzenarten

  1. nährstoffreiche, intensiv genutzte Standorte; mittlere Feuchtestufe, Sekundärvegetation aus meist kurzlebigen, allgemein verbreiteten Arten;
  2. nährstoffreiche, extensiv bis nicht genutzte Standorte; mittlere Feuchtestufe;
  3. nährstoffreiche, trockene oder feuchte Standorte, extensiv bis nicht genutzt, sekundäre und naturnahe Vegetation;
  4. mäßig nährstoffreiche, trockene oder feuchte Standorte, extensiv bis nicht genutzt; natürliche und Sekundärvegetation; Vorkommen kleiner Populationen mehrerer gefährdeter Arten;
  5. nährstoffärmere, trockene oder feuchte bis nasse Standorte; extensiv bis nicht genutzt; natürliche und Sekundärvegetation; Vorkommen von stabilen Populationen mehrerer gefährdeter Arten.

Bedeutung als Lebensraum für Tierarten

  1. sehr struktur- und schichtungsarm; sehr geringes Blüten- bzw. Nahrungsangebot; häufige Störungen;
  2. struktur- und schichtungsarm; geringes Blüten- bzw. Nahrungsangebot; häufige Störungen;
  3. strukturiert und geschichtet; Blüten- und Nahrungsangebot vorhanden; mäßige Störungen; gelegentliches Vorkommen gefährdeter Arten;
  4. reich strukturiert und geschichtet; reiches Blüten- bzw. Nahrungsangebot; geringe Störungen; Rast-, Nahrungs- und/oder Reproduktionsareal gefährdeter Arten;
  5. sehr reich strukturiert und geschichtet; reiches Blüten- und Nahrungsangebot; keine Störungen; Reproduktionsareal gefährdeter Arten verschiedener Artengruppen.

Bewertung der Natürlichkeit

  1. künstliche und naturferne Standorte, die unter menschlichem Einfluss entstanden sind, absichtlich geschaffen und von diesem menschlichen Einfluss abhängig sind und auf denen eine natürliche Ausbildung von Lebensgemeinschaften nicht zugelassen wird;
  2. naturferne Standorte, die unter menschlichem Einfluss entstanden sind und von diesem menschlichen Einfluss abhängig sind, auf denen aber eine bedingte Entwicklung von Lebensgemeinschaften möglich ist;
  3. bedingt naturferne Standorte, deren Entstehung und Erhaltung der menschlichen Einflussnahme bedürfen und die einer mäßigen Nutzungsintensität unterliegen;
  4. halbnatürliche Standorte, die ohne direkten menschlichen Einfluss entstehen können und durch anthropogene Einflüsse geringer Intensität nicht wesentlich verändert worden sind;
  5. natürliche oder naturnahe Standorte, die vom Menschen nicht oder nahezu nicht verändert sind.

Bedeutung im Biotopverbund

  1. sehr großflächige, homogene, unstrukturierte Lebensräume;
  2. großflächige, gering strukturierte Lebensräume oder stark isolierte, kleinflächige Biotopstrukturen innerhalb intensiv genutzter Flächen oder starke Beeinträchtigung und Zerschneidungseffekte;
  3. strukturierte Lebensräume mittlerer Flächigkeit oder Zerschneidungseffekte mit mäßiger Beeinträchtigung oder vorhandene kleinflächige Vegetationsmosaike oder potentielle Eignung als Trittsteinbiotop bzw. Vernetzungsstruktur;
  4. gering zerschnittene, strukturierte, großflächig ausgebildete Landschaftselemente oder kleinflächig und abwechslungsreiche Vegetationsmosaike oder wichtige nachgewiesene oder anzunehmende Funktionen als Vernetzungsstruktur bzw. Trittsteine;
  5. unzerschnittene, sehr großflächig ausgebildete sowie gut strukturierte Lebensräume mit großflächiger Ausbildung oder stark differenzierte Vegetationsmosaike geringer Flächenausdehnung.

Wiederherstellbarkeit

  1. ursprünglicher Zustand nicht wiederherstellbar; Ersatz-Biotope mit wesentlich geringerem ökologischen Wert oder räumliche Ersetzbarkeit aufgrund fehlender Standortvoraussetzungen nicht gegeben;
  2. ursprünglicher Zustand auch mit sehr großem Aufwand und nach langem Zeitraum nicht in ursprünglicher Form wiederherstellbar; Ersatz mit wesentlich geringerem Wert; Anlage von künstlichen Ersatz-Biotopen mit nicht abschätzbarer ökologischer Entwicklung; räumliche Ersetzbarkeit aufgrund der Seltenheit der Standortbedingungen stark eingeschränkt;
  3. mit großem Aufwand oder erst nach sehr langem Zeitraum (mehr als 10 bis über 25 Jahre) ursprünglicher Zustand wiederherstellbar;
  4. mit mittlerem Aufwand mittelfristig (3-10 Jahre) ursprünglicher Zustand wiederherstellbar;
  5. mit geringem Aufwand und in kurzem Zeitraum (1-2 Jahre) ursprünglicher Zustand wiederherstellbar

Nachdem jeder Biotopkomplex der freien Landschaft hinsichtlich der entscheidenden Kriterien eingeschätzt wurde, erfolgt das Zusammenzählen der jeweils erzielten Skalenpunkte. Diese Summe wird nun einer der fünf Wertigkeitsklassen zugeordnet:

Skalenpunkte gesamt  0 - 5  6 - 10 11 - 15 16 - 20  21 - 25
Wertigkeitsklasse I II III IV V

  

 

 

Daraus ergibt sich die folgende Abstufung, die der räumlichen Abgrenzung in Karte 4 zugrunde liegt:

V Biologisch sehr wertvolle Landschaftskomplexe mit nationaler und regionaler Bedeutung;
IV Biologisch wertvolle Landschaftskomplexe mit lokaler Bedeutung;
III Landschaftskomplexe mit einer mittleren Bedeutung;
II Biologisch mehr oder weniger stark verarmte Landschaft;
I Biologisch sehr stark verarmte Landschaft.