Zurück
Seite durchblättern:
Seite 4 / 5

Geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Halle (Saale)

Dazu gehören insbesondere Bäume, Baum- und Gebüschgruppen, Feldgehölze, Parks, Streuobstwiesen, Wasserflächen, Wasserläufe, besondere Pflanzenvorkommen sowie Rast- und Durchzugsgebiete von Tieren. Die Gesamtfläche der nachfolgend aufgeführten Geschützten Landschaftsbestandteile beläuft sich auf 75,63 Hektar.

Geschützte Landschaftsbestandteile sind gemäß § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 rechtsverbindliche festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes;  zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes; zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist.

Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes auf den gesamten Bestand an Allee, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsteilen erstrecken.

In der Stadt Halle (Saale) ist der Anteil von Parks und parkähnlichen Anlagen an den Geschützen Landschaftsbestandteilen überdurchschnittlich hoch. Geschützte Landschaftsbestandteile können innerhalb von im Zusammenhang bebauter Ortsteile (im Sinne des § 34 Baugesetzbuch) durch Satzung von der Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt und für die übrigen Gebiete durch Verordnung der Naturschutzbehörde ausgewiesen werden. Für die zwei im Stadtgebiet von Halle (Saale) existierenden, nach Landeskulturgesetz der DDR vom 14. Mai 1970 ausgewiesenen Geschützten Parks besteht der Schutzstatus fort. Sie entsprechen inhaltlich den Geschützen Landschaftsbestandteilen.

Es gibt in der Saalestadt folgende Geschützten Landschaftsbestandteile:

 

Weitere Informationen: