Baumschutz
Informationen über Genehmigungen zur Baumfällung
Die Fällungen von Bäumen im Stadtgebiet haben in der Vergangenheit öfter zu Nachfragen geführt, ob diese Fällungen rechtmäßig erfolgen. Die Stadtverwaltung informiert deshalb seit 2007 im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung regelmäßig über Genehmigungen zur Fällung von Bäumen.
Diese Informationen können Sie auf dieser Seite unten als PDF-Datei abrufen:
- Baumfällungen (Zeitraum 07/2007 - 11/2019) (PDF | 125 KB)
Diese zusammenfassende Tabelle stellt u. a. den Standort, den Maßnahmeträger, den Genehmigungszeitpunkt und festgelegte Ersatzpflanzungen dar.
Es sind folgende Hinweise zu beachten:
- Es werden nur die Genehmigungen der nach Baumschutzsatzung geschützten Bäume dargestellt. Die Fällung oder Rodung ungeschützter Arten und Zuchtformen, von untermaßigen Exemplaren und von Sträuchern ist genehmigungsfrei möglich.
- Dem Antragsteller steht in der Regel ein Zeitraum von 1 bis 3 Jahren zur Ausführung und zur Erbringung der Ersatzpflanzungen zur Verfügung. Der Unteren Naturschutzbehörde ist deshalb nicht bekannt, wann die Fällungen tatsächlich ausgeführt werden. Der Zeitpunkt der Ersatzpflanzung und der Pflanzort sind anzuzeigen und werden registriert. Die Untere Naturschutzbehörde führt drei Jahre nach der Pflanzung eine Anwachskontrolle durch.
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