Dienstleistungen
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Ingenieurkammer: Mitgliedschaft - Eintragung
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Bei der Ingenieurkammer gibt es zwei Formen der Mitgliedschaft:
Eine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer besteht für freiberufliche Ingenieure, die eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind („Beratende Ingenieure“).
Angestellte Ingenieure können der Kammer freiwillig beitreten.
Die Kammer führt Listen über
- Pflichtmitglieder („Beratende Ingenieure“),
- Freiwillige Mitglieder,
- Gesellschaften,
- Fachingenieure,
- Öffentlich bestellte bzw. anerkannte Ingenieure (Prüfingenieure, Vermessungsingenieure…).
Nach Aufnahme in die Kammer erhalten Sie eine Urkunde über die Eintragung in die entsprechende Liste. Die Urkunde ist bei Löschung der Eintragung zurückzugeben.
An wen muss ich mich wenden?
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Welche Gebühren fallen an?
Die Kammermitgliedschaft ist beitragspflichtig.
Rechtsgrundlage
zuständige Stelle
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 23
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Postanschrift
Hegelstraße 23
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Telefon
0391 628890
E-Mail
info@ing-net.de
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de