Dienstleistungen
Dienstleistungen
Sorgerechtsbescheinigung (Negativbescheinigung)
Beschreibung der Dienstleistung
Mit der am 1.7.1998 in Kraft getretenen Reform des Kindschaftsrechts können Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind ausüben, oder die Mutter kann allein sorgeberechtigt sein. Haben sich die Eltern für die gemeinsame Sorge entschieden, können sie das durch die Vorlage der Sorgeerklärung (Urkunde) nachweisen. Ist die Mutter alleinsorgeberechtigt, so muss sie gegenüber Behörden, Banken oder in gerichtlichen Verfahren ihre Alleinsorge nachweisen. Dafür ist die Auskunft über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (auch Sorgerechtsbescheinigung oder Negativattest genannt) vorgesehen.
Gebühr
kostenlos
Bearbeitung
zeitnah
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Negativattest
- Kopie Geburtsurkunde Kind
- Kopie Personalausweis Antragsteller (Vorder- und Rückseite)
- ggf. weitere Unterlagen bei Bedarf (z.B. Anfechtungsbeschluss, Heiratsurkunde)
Antragstellung
persönlich, durch Dritte mit Vollmacht, schriftlich, per E-Mail
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
Formulare, Merkblätter, Satzungen
Ansprechpartner/-in
zuständige Stelle
Team Beistandschaft/ Amtsvormundschaft (51.6.5)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-5688
Telefon: 0345 221-6992
Faxnummer: 0345 221-5654
Sprechzeiten
Mo: bis Fr.: nur nach Terminvereinbarung
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.