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Dienstleistungen

Schülerbeförderung

Beschreibung der Dienstleistung 

Schüler der Klassen 1 bis 10, die im Gebiet der Stadt Halle wohnen und die mehr als eine festgelegte Wegstrecke zu Fuß zurücklegen müssen um zur Schule zu gelangen, erhalten eine kostenlose Schülerzeitkarte zur Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Schüler der Klassen 11 bis 13 sowie einer schulischen Ausbildung können für ihre Fahrtkosten eine Bezuschussung beantragen, wenn eine festgelegte Entfernung überschritten wird. Bei Kindern mit Behinderungen ist eine individuelle Beförderung zur Schule möglich.

Erforderliche Unterlagen 

Schülerzeitkarte:

  • Antragsformular
  • ggf. zusätzliche Anspruchsbegründende Unterlagen wie z. B.:
    - Atteste
    - Begründungen für eine abweichende Wohnadresse zwischen Sorgeberechtigten und SchülerIn

Bezuschussung: 

  • Antragsformular
  • Kopie des Abo-Vertrages mit der HAVAG über eine SchoolCard o.ä. 
  • Kopien der Kontoauszüge von vier Monaten im Schuljahr, die die Zahlung des Eigenanteils an die HAVAG nachweisen.

besonderer Beförderungsdienst:

  • Antragsformular
  • Schwerbehindertenausweis
  • amtsärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit der Beförderung mit einem besonderen Beförderungsdienst, wenn der Schwerbehindertenausweis diese Notwendigkeit nicht belegt
     

Zusätzliche Hinweise

Bitte beachten Sie die detaillierten Hinweise zu den einzelnen Dienstleistungen der Schülerbeförderung auf den zugehörigen Antragsformularen (siehe Formulare und andere Dokumente).

Antragstellung 

Die Anträge können per E-Mail oder in Papierform, per Post, der Schule oder dem Fachbereich Bildung zugesandt werden. Bitte nutzen Sie dafür die E-Mail-Adresse: schuelerbefoerderung@halle.de, um Anlagen beifügen zu können.
Die Einreichung der Anträge auf Schülerzeitkarte und besonderen Beförderungsdienst sollte bis zum 30. Mai für das nächste Schuljahr erfolgen, damit eine rechtzeitige Beförderung zu Schuljahresbeginn gewährleistet werden kann. Im Schuljahr erfolgt die Beantragung rechtzeitig vor Beförderungsbeginn.
Die Anträge auf Bezuschussung von Fahrtkosten sollten nicht vor Erreichen des Eigenanteils eingereicht werden und können bis maximal 30. September für das zurückliegende Schuljahr eingereicht werden. 

Rechtsgrundlagen 

Schulgesetz Land Sachsen (SG LSA)
Schülerbeförderungssatzung der Stadt Halle (siehe unter Punkt Formulare u.a. Dokumente)

Ansprechpartner/-in

Herr Fischbock

Sachbearbeiter Schülerbeförderung

Zimmer: 301
Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-3146

Faxnummer: 0345 221-3164

E-Mail: Herr Fischbock

Frau Lorenz

Sachbearbeiterin Schulbeförderung

Zimmer: 301
Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-3140

Faxnummer: 0345 221-3164

E-Mail: Frau Lorenz

zuständige Stelle

Team Schulorganisation (51.4.2)

Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-3136

Faxnummer: 0345 221-3132

Sprechzeiten

Mo: bis Fr.: nur nach Terminvereinbarung


Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.