Dienstleistungen
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Geburtsurkunde/Geburtsregister
Beschreibung der Dienstleistung
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaften, Sterbeurkunde) oder beglaubigten Registerabschriften kann beim Standesamt beantragt werden, falls der Ereignisort Halle (Saale) war.
Achtung: für Neugeborene ist zwingend eine persönliche Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung in der Geburtenstelle des Standesamtes notwendig!
Antragstellung
- durch Urkundeninhaber, Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlinge
- durch andere Personen mit Vollmacht eines Berechtigten oder einem Nachweis des rechtlichen Interesses
Die Beantragung ist online durchführbar:
Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde
Antrag auf Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtsregister
In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) möglich. Kontaktieren Sie das Standesamt Halle (Saale) in derartigen Fällen bitte zunächst unter standesamt@halle.de oder die Standesamt-Hotline 0345-2214623
Gebühr
10,00 EUR
5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang
Art der Bezahlung
Prepaid im Rahmen der Onlinebeantragung
Überweisung nach Erhalt eines Kostenbescheides bei schriftlicher Antragstellung
Bearbeitung
Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt.
Bearbeitungsdauer bis zu 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
Gültiges Ausweisdokument, Nachweis der Berechtigung oder eines rechtlichen Interesses, ggf. Vollmacht
Im Rahmen des Online-Verfahrens ist auch eine Authentisierung über das Servicekonto Sachsen-Anhalt möglich.
Zusätzliche Hinweise
Eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nur am Ausstellungsort der Urkunde möglich. Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des jeweiligen Ereignisortes.
Das Standesamt führt Geburtenregister für 110 Jahre, Eheregister für 80 Jahre und Sterberegister für 30 Jahre fort. Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen können beim Stadtarchiv Halle (Saale) abgefordert werden.
Rechtsgrundlagen
§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 5 Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt (PStG-AG LSA)i. V. m. der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Formulare, Merkblätter, Satzungen
zuständige Stelle
Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen (33.4)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4623
Faxnummer: 0345 221-4581
E-Mail: Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.