Dienstleistungen
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Fahrerlaubnis, Pflichtumtausch
Beschreibung der Dienstleistung
Führerscheindokumente die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig und müssen dann umgetauscht werden.
Die Dokumente die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen stufenweise umgetauscht werden.
Die beigefügten Tabellen unter "Zusätzliche Hinweise" (s. u.) zeigen die nun vorhandenen Regelungen und Zeiträume, die hierbei zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Gebühr
24,00 EUR + 4.85 EUR für den Direktversand an den Wohnsitz
Die Gebühr kann bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.
Bearbeitung
4 bis 6 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
- aktuelles biometrisches Lichtbild nach Passverordnung (ein Lichtbild kann in digitaler Form vor Ort gegen Gebühr von 6 EUR angefertigt werden)
- deutscher Originalführerschein
- ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde (kann zur Beschleunigung im Vorfeld vom Bürger eingeholt werden (Details hier), ansonsten erfolgt die Abfrage durch die Fahrerlaubnisbehörde), sofern der alte Führerschein nicht in der Stadt Halle (Saale) ausgestellt wurde (diese wird im Auftrag des Bürgers direkt und kostenlos an die Fahrerlaubnisbehörde Halle (Saale) übersandt)
- ggf. Augenärztliches Zeugnis (wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann. Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen.)
Zusätzliche Hinweise
Im Moment sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen ihre Papierführerscheine umzutauschen!
Regelungen und Zeiträume, in denen die Führerscheine ausgetauscht werden müssen:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Antragstellung
persönlich (Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Halle (Saale) haben.)
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Rechtsgrundlagen
§ 24 Fahrerlaubnis-Verordnung
zuständige Stelle
Team Fahrerlaubnisbehörde (33.1.6)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1399
Faxnummer: 0345 221-1384
E-Mail: Team Fahrerlaubnisbehörde
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen