Finanzielle Hilfen
- Unterstützung für Gewerbetreibende
- Aufbauhilfe für Wohneigentümer, Vermieter und Mieter
- Aufbauhilfe für Gewerbetreibende
- Aufbauhilfe für die kommunale Infrastruktur
- Aufbauhilfe für kulturelle Einrichtungen und Religionsgemeinschaften
- Aufbauhilfe für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
- Aufbauhilfe für Gewässer und Hochwasserschutzanlagen im Außenbereich
- Aufbauhilfe für andere Einrichtungen, Vereine und Stiftungen
- Aufbauhilfe für Kleingärtner
Aufbauhilfe für andere Einrichtungen, Vereine und Stiftungen
Das Landesverwaltungsamt leistet in Form von Zuwendungen Aufbauhilfe zum Hochwasser 2013.
Zuschüsse für andere Einrichtungen, Vereine und Stiftungen
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind andere Einrichtungen nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Aufbauhilfegesetzes wie Vereine und Stiftungen, soweit sie nicht von den anderen Abschnitten der Richtlinie erfasst werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden nach Abschnitt I, Nr. 2.1 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (RL Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013) vom 2. August 2013. Die Förderfähigkeit richtet sich nach Abschnitt I, Nr. 2.2 bis 2.4.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in der Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu 80 v.H. der festgestellten Schadenshöhe.
Was ist weiterhin zu beachten?
Die Anträge sind bis 30. Juni 2015 zu stellen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine spätere Antragstellung möglich.
Fragen beantwortet das Landesverwaltungsamt unter 0345 514 30 55 und 0345 514 30 92 sowie per E-Mail HW-Schadenserfassung@lvwa.sachsen-anhalt.de.
Zu den Anträgen und weiteren Informationen