Finanzielle Hilfen
- Unterstützung für Gewerbetreibende
- Aufbauhilfe für Wohneigentümer, Vermieter und Mieter
- Aufbauhilfe für Gewerbetreibende
- Aufbauhilfe für die kommunale Infrastruktur
- Aufbauhilfe für kulturelle Einrichtungen und Religionsgemeinschaften
- Aufbauhilfe für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
- Aufbauhilfe für Gewässer und Hochwasserschutzanlagen im Außenbereich
- Aufbauhilfe für andere Einrichtungen, Vereine und Stiftungen
- Aufbauhilfe für Kleingärtner
Aufbauhilfe für Gewerbetreibende
Zuschuss für hochwasserbetroffene Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe
Wer wird gefördert?
-
gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten
Was wird gefördert?
Beseitigung unmittelbarer Schäden durch das Hochwasser sowie Hochwasserabwehrmaßnahmen
- Investitionen (u.a. Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit des Grundstückes inkl. gewerblich genutzter Gebäude)
- Maschinen- und Anlagenreparatur/-ersatz (Reparatur/Ersatzbeschaffung geschädigter Maschinen/Fahrzeuge)
- Umlaufvermögen (u.a.Geschäftsausstattung, Lagerbestände und Waren)
Was wird nicht gefördert?
-
Wertminderungen am Privat- oder Betriebsvermögen sowie Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder andere mittelbare Schäden
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses i. H. v. bis zu 80%. Ausgangspunkt bei der Berechnung sind die Wiederherstellungs- oder Ersatzbeschaffungskosten. Davon sind bei beweglichen Sachen im Rahmen eines Abzugs „neu für alt“ bis zu 30% abzuziehen. Zur Vermeidung von Härtefallen kann im Rahmen einer vertieften Prüfung ein Zuschuss von bis zu 100% gewährt werden.
Was ist weiterhin zu beachten?
Im Falle einer erfolgten Zuwendung durch die in der Richtlinie unter 3.2.4 genannten Programme sind diese auf die nach dieser Richtlinie zu gewährenden Zuwendungen anzurechnen.
Anträge sind bis 30. Juni 2015 zu stellen.
Fragen beantwortet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter 0800 56 007 57.
Zu den Anträgen und weiteren Informationen