Schulen
Das Schulsystem
Das Bildungssystem in Deutschland ist vierstufig. Nach dem Kindergarten (der Vorschulzeit) beginnt der Bildungsweg mit der Grundschule.
Der klassische Bildungsweg führt von der Primarstufe über die Sekundarstufen I und II hin zum tertiären Bereich, zu dem die Fach- und Hochschulausbildung gehören.
Daran schließt sich der quartäre Bildungsbereich an, darunter sind vorwiegend Weiterbildungsangebote zu verstehen, beispielsweise die der Volkshochschule.
Aufgrund der Kulturhoheit der Länder liegt die Zuständigkeit für das Schul- und Hochschulwesen in Deutschland bei den Ländern.
Trägerschaft
In Sachsen-Anhalt können Schüler in öffentlichen Schulen und in Schulen in freier Trägerschaft unterrichtet werden. Träger der öffentlichen Schulen im Sinne des Schulgesetzes sind die Landkreise, die Gemeinden oder das Land.
Schulen in freier Trägerschaft sind Schulen, deren Träger entweder natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts oder Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sind. Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
In Sachsen-Anhalt werden die Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Schulformen der allgemein bildenden Schulen und der berufsbildenden Schulen unterrichtet.
Das Schulwesen in Halle
Das Schulwesen in Halle ist wie folgt nach Schulbereichen und -formen gegliedert:
Der Primarbereich umfasst
- die Grundschule mit den Klassenstufen 1 bis 4.
Der Sekundarbereich I umfasst
- die Klassenstufen 5 bis 10 an allgemeinbildenden Schulen (Sekundarschulen wie Haupt- und Realschule, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sonder- und Förderschulen)
- die Klassenstufen 5 bis 9 an Gymnasien
- die Abendrealschule
Der Sekundarbereich II umfasst
- die Klassenstufen 10 bis 12 an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen sowie im gymnasialen Teil der Gesamtschulen
- die Berufsbildenden Schulen
- das Abendgymnasium
- das Kolleg
Schulen des zweiten Bildungsweges sind
- die Abendrealschule
- das Abendgymnasium
- das Kolleg
Weitere Bildungsangebote in der Stadt Halle bieten
- die Förderschulen (bisher Sonderschulen)
- Schulen in freier Trägerschaft(Grund- und Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien)
- Schulen in Trägerschaften des Landes (Gymnasien, Landesbildungszentren für Behinderte)
- die Volkshochschule
- private Bildungsträger der beruflichen Bildung und Weiterbildung
Weitere Informationen zum Thema:
- Schulentwicklungsplanung (PDF | 507 KB)