Sportstätten
Sportstätten
Durch die Stadt Halle (Saale) werden insgesamt 219 Sportflächen betreut. Sie verteilen sich auf 3 städtische Sportkomplexe und 55 Sportanlagen die an hallesche Sportvereine verpachtet sind. Dazu gehören unter anderem:
- 33 Groß- und 61 Kleinspielfelder,
- 11 Rund- und 2 Kurzlaufbahnen,
- 8 Tennissportanlagen,
- 24 Sprunganlagen,
- 44 Stoß- und Wurfanlagen,
- 2 Schießsportanlagen,
- 3 Pferdesportanlagen,
- 2 Rollsportanlagen,
- 9 Wassersportobjekte,
- 5 Kegelbahnen,
- 12 Sporthallen und 5 Schulturnhalle.
Verwaltet werden die kommunalen Sportstätten durch den Fachbereich Sport, welcher dem Geschäftsbereich III Kultur und Sport untergeordnet ist.
Neben der Entscheidung zur Vergabe von städtischen Sportanlagen und Schulturnhallen hat der Fachbereich Sport folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
- Erhaltung der Betriebsbereitschaft städtischer Sportanlagen zur Absicherung von Trainings- und Wettkampfbetrieb für Schulen, Leistungs-, Vereins- und Breitensport sowie der Durchführung von Großveranstaltungen und Events
- Unterstützung der Olympiastützpunkte, der Bundes- und Landesleistungszentren, der Vereine sowie deren Dachorganisationen bei der Realisierung sportlicher Ziele
- Mitwirkung bei der Umsetzung der Sportstättenleitplanung und Sportstättenentwicklung der Stadt Halle (Saale)
- Erhebung statistischer Daten
- Erarbeitung von Benutzer- und Hausordnungen
- Erarbeitung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsplänen für die städtischen Sporteinrichtungen
- Erarbeitung von Vorschlägen zu Neu- und Umbauten sowie Sanierungen von Sportanlagen
Kontaktdaten und Übersicht über die Sportstätten:
- Sporteinrichtungen und Bäder 2015 (PDF | 84 KB)
Zuwendung im Rahmen der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
Mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (VO (EG)651/2014 vom 17. Juni 2014) hat die EU-Kommission zahlreiche Beihilfearten unter bestimmten Bedingungen von der Anmeldepflicht freigestellt. Die Verordnung geht davon aus, dass bestimmte Gruppen von Beihilfen nicht zu einer übermäßigen Verfälschung des Wettbewerbs im Binnenmarkt führen.
Im Rahmen dieser Verordnung gewährte Beihilfen müssen lediglich mithilfe eines einfachen SANI-Formulars innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Beihilfegewährung bzw. nach Inkrafttreten der Beihilferegelung elektronisch angezeigt werden. Es muss also nicht erst auf eine Genehmigung gewartet werden. Die Beihilferegelung, im Falle von Zuwendungen die zugrundeliegende Richtlinie oder der Zuwendungsbescheid, sind im Internet zu veröffentlichen.
Zuschussvertrag zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Stadion Halle Betriebs GmbH:
Zuschussvertrag als PDF Datei
Benutzerordnung der Stadt Halle Betriebs GmbH:
Benutzerordnung als PDF Datei
Kurzbeschreibung Beihilfemaßnahme gemäß Anhang II AGVO für MEC Halle 04 UG
Kurzbeschreibung als PDF Datei