Planfeststellungsverfahren
Planfeststellungsverfahren
Für das Planfeststellungsverfahren ist ein Anhörungsverfahren mit Erörterung der Hinweise und Einwendungen aller öffentlichen und privaten Betroffenen, Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände durchzuführen. Auf der Grundlage der Erörterung erarbeitet die Anhörungsbehörde die Stellungnahme zur Anhörung als Grundlage für die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses. Die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses umfasst die Prüfung und Abwägung der genehmigungsrelevanten Planungsunterlagen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anhörung sowie der vorliegenden und zu berücksichtigenden Stellungnahmen und Einwendungen. Im Rahmen der Konzentrationswirkung der Planfeststellung sind die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, ggf. mit Nebenbestimmungen, zu erteilen.
Naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
Für das naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist ein Anhörungsverfahren mit Erörterung der Hinweise und Einwendungen aller öffentlichen und privaten Betroffenen, Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände durchzuführen. Auf der Grundlage der Erörterung erarbeitet die zuständige Behörde die Stellungnahme zur Anhörung als Grundlage für die Erarbeitung der Genehmigung. Die Erarbeitung der Genehmigung umfasst die Prüfung und Abwägung der genehmigungsrelevanten Planungsunterlagen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anhörung sowie der vorliegenden und zu berücksichtigenden Stellungnahmen und Einwendungen. Die erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigung ist, ggf. mit Nebenbestimmungen, zu erteilen.
Planfeststellung/Naturschutzrechtliches
Genehmigungsverfahren - Öffentliche Auslegung
Momentan befindet sich kein Verfahren in der öffentlichen Beteiligung
Planfeststellung/Naturschutzrechtliches
Genehmigungsverfahren - Erörterungstermin
Momentan befindet sich kein Verfahren in der öffentlichen Beteiligung
Planfeststellung/Naturschutzrechtliches
Genehmigungsverfahren - Feststellungsbeschluss
Momentan befindet sich kein Verfahren in der öffentlichen Beteiligung