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Das Wappen und die Stadtmarke (Logo) der Stadt Halle (Saale)

Um ihre Verbundenheit mit der Saalestadt zum Ausdruck bringen, fragen immer wieder Verbände, Firmen, Vereine und andere Institutionen bei der Stadtverwaltung an, ob sie das Wappen bzw. Logo der Stadt verwenden dürfen. Nachfolgend finden Sie einige Hinweise, wie die Verwendung des Logos gehandhabt wird.

Wappen vs. Logo - wer darf was verwenden?

Wappen der Stadt Halle (Saale) - nur durch die Stadt zu verwenden Wappen der Stadt Halle (Saale) - nur durch die Stadt zu verwendenDas Stadtwappen besteht aus einem nach oben geöffneten roten Halbmond zwischen zwei roten Sternen auf silbernem (weißem) Grund. Es ist das Hoheitszeichen der Stadt Halle (Saale) und darf deshalb ausschließlich und nur durch die Stadt eingesetzt werden.

Das Stadtwappen der Stadt Halle (Saale) ist über § 15 KVG LSA in Verbindung mit § 12 BGB analog gegen eine unbefugte Verwendung Dritter geschützt. Der Schutz aus § 12 BGB ist auch auf juristische Personen anwendbar und schließt insbesondere Wappen und Siegel mit ein. Durch die unbefugte Verwendung des Stadtwappens ist die Stadt Halle (Saale) unter Umständen in ihrem Namensrecht aus § 12 BGB verletzt. Durch ein Gebrauchen im Sinne des § 12 S. 1 BGB kann die Gefahr einer sog. Zuordnungsverwirrung entstehen (siehe BGH, Urteil vom 28. 03. 2002, Az.: I ZR 235/99).

Zur Verwendung für Vereine, Verbände, Institutionen und andere, die ihre Verbundenheit mit der Stadt Halle dokumentieren wollen, bietet die Stadt die Stadtmarke „hallesaale“ mit dem Zusatz „HÄNDELSTADT“ zur kostenlosen Nutzung an.  

Bitte geben Sie uns eine kurze Auskunft, wofür Sie das Logo verwenden wollen. Nutzen Sie dafür bitte dieses E-Mail-Formular an die Pressestelle der Stadt Halle. Sie erhalten dann das Logo per E-Mail in unterschiedlichen Dateiformaten.

Die Verwendung der Stadtmarke ist unzulässig, wenn Inhalt oder Charakter des mit ihr in Verbindung gebrachten Textes oder Verwendungszwecks:

  • gegen die Menschenwürde verstößt
  • pornographische Darstellungen enthält
  • Kinder und Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung dargestellt sind
  • Propagandamittel im Sinne des § 86 des Strafgesetzbuches dargestellt sind, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische  Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist
  • Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a des Strafgesetzbuches dargestellt sind
  • zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden
  • eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, leugnen oder verharmlosen
  • grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen
  • das Image der Stadt Halle (Saale) schädigt.

Alle Rechte am Wappen und am Logo liegen bei der Stadt Halle (Saale).

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die: